Bereich für Fachkreise

Die gewünschten Informationen beziehen sich auf ein verschreibungspflichtiges Präparat. Daher befinden sich diese im geschützten Bereich für Fachkreise.
Laut § 10 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dürfen Informationen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur Angehörigen der medizinischen Fachkreise zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben.
 
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Sollten Sie kein Angehöriger der medizinischen Fachkreise sein, können Sie auf die Produktinformationen zu apthekenpflichtigen und freiverkäuflichen Präparaten der RIEMSER Arzneimittel AG zurückgreifen: www.RIEMSER.com